I
Es ist streitig, ob die klagende Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) der Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) unterliegt.
Geschäftsgegenstand der Klägerin ist nach der Handelsregistereintragung vom 30. August 2001 (HRB Amtsgericht H. ) die "Produktion von Film- und Videoprodukten sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten". Gesellschafter mit Anteilen von je 50 vH und jeweils alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind der Kameramann M. K. und der ebenfalls als Kameramann tätige gelernte Bankkaufmann C. L. .
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|