BSG - Urteil vom 20.03.1997
3 RK 15/96
Normen:
KSVG § 1 § 2 § 4 Nr. 3 § 5 Nr. 5 ; KSVGDV § 1 § 2 ; SGG § 77 ;
Fundstellen:
BSGE 80, 136
DB 1997, Beil. 15 S. 3
SozR 3-5425 § 2 Nr. 5

Künstlereigenschaft eines Musikinstrumentenbauers

BSG, Urteil vom 20.03.1997 - Aktenzeichen 3 RK 15/96

DRsp Nr. 1997/9425

Künstlereigenschaft eines Musikinstrumentenbauers

1. Zur Beurteilung der Künstlereigenschaft eines Musikinstrumentenbauers kann der unter Berücksichtigung des Schutzzweckes des KSVG zutreffende Abgrenzungsmaßstab zum Handwerk nur darin gefunden werden, ob der Schaffende mit seinen Werken zumindest in einschlägigen fachkundigen Kreisen als "Künstler" anerkannt und behandelt wird. Dies läßt sich feststellen, indem etwa nach der Teilnahme an Ausstellungen, der Mitgliedschaft in Künstlervereinen, der Aufnahme in Künstlerlexika, bei Musikschaffenden insbesondere auch nach der Mitwirkung an Musikveranstaltungen und Konzertaufnahmen sowie der Erwähnung in Programmheften oder Tonträgeraufschriften gefragt wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

KSVG § 1 § 2 § 4 Nr. 3 § 5 Nr. 5 ; KSVGDV § 1 § 2 ; SGG § 77 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger als Künstler nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) pflichtversichert ist.