LAG Düsseldorf - Urteil vom 18.07.2023
8 Sa 512/22
Normen:
ArbGG § 72; ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 23.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 581/22

Künftige Förderungsmaßnahmen ohne SenioritätÄußerungen von Arbeitnehmern als Allgemeine GeschäftsbedingungAbgrenzung zwischen einzelvertraglicher Zusage und Allgemeiner Geschäftsbedingung bei Nichtanwendung einer SenioritätslisteTarifliche Entwicklung unabhängig einer Senioritätsliste

LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.07.2023 - Aktenzeichen 8 Sa 512/22

DRsp Nr. 2023/14651

Künftige Förderungsmaßnahmen ohne Seniorität Äußerungen von Arbeitnehmern als Allgemeine Geschäftsbedingung Abgrenzung zwischen einzelvertraglicher Zusage und Allgemeiner Geschäftsbedingung bei Nichtanwendung einer Senioritätsliste Tarifliche Entwicklung unabhängig einer Senioritätsliste

1. Einordnung von Äußerungen gegenüber einer Gruppe von Co-Piloten und einer Co-Pilotin als Allgemeine Geschäftsbedingungen. Deren Auslegung ergab, dass es sich nicht um die einzelvertragliche Zusage einer bestimmten und von der tariflichen Entwicklung unabhängigen Seniorität handelte (Insoweit parallel zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 09.08.2023 - 12 Sa 529/22).2. Im Übrigen Parallelentscheidung zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10.01.2023 - 8 Sa 420/22.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.05.2022 - Az. 14 Ca 581/22 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ArbGG § 72; ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, welche Senioritätsliste die Beklagte bei künftigen Förderungsmaßnahmen vom First Officer zum Kapitän betreffend den Kläger anzuwenden hat.

1. 2.