LAG Düsseldorf - Urteil vom 20.05.1997
8 Sa 1591/96
Normen:
KSchG § 1 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZA-RR 1998, 111
Vorinstanzen:
ArbG Wesel, vom 20.09.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 534/96

Kündigungsschutzverfahren: Begriff des Betriebes i.S. von § 1 Abs. 1 KSchG

LAG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.1997 - Aktenzeichen 8 Sa 1591/96

DRsp Nr. 2002/8493

Kündigungsschutzverfahren: Begriff des Betriebes i.S. von § 1 Abs. 1 KSchG

Eine auf einem fremden Werksgelände über Jahre unterhaltene "Baustelle" bildet keinen selbständigen Betrieb i.S. von § 1 Abs. 1 KSchG, wenn ihr ein Leitungsapparat fehlt, der insbesondere in personellen oder sozialen Angelegenheiten wesentliche Entscheidungen selbständig trifft. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die rechtsgeschäftlichen Beziehungen zum alleinigen Auftraggeber von der Hauptverwaltung durch einen Rahmenvertrag und einen Arbeitswertekatalog für die Laufzeit der Verträge geregelt sind und der Leiter der "Baustelle" keine Befugnisse hat, die über die eines Poliers hinausgehen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 1 ;

Tatbestand