Kündigungsschutzklage: nachträgliche Zulassung bei Anwaltsverschulden
LAG Hamm, Beschluss vom 27.02.1996 - Aktenzeichen 5 Ta 106/95
DRsp Nr. 2001/5897
Kündigungsschutzklage: nachträgliche Zulassung bei Anwaltsverschulden
Der Arbeitnehmer muss sich das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten, der die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage nicht eingehalten hat, nicht zurechnen lassen, sondern hat Anspruch auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage.