Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 12.05.2009,
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis durch die betriebsbedingte Kündigung der Beklagten vom 20.08.2008 zum 30.09.2008 oder zum 31.01.2009 beendet worden ist.
Der am 00.00.1953 geborene Kläger war ab dem 25.10.1995 bei A. GmbH als Werkzeugmacher beschäftigt. Über das Vermögen dieser zwischenzeitlich in AE. GmbH umbenannten Firma wurde im Jahre 2004 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|