Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 12.05.2009,
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis durch die betriebsbedingte Kündigung der Beklagten vom 20.08.2008 zum 31.12.2008 oder zum 31.03.2009 beendet worden ist.
Der am 0.0.1945 geborene Kläger war auf der Grundlage des Arbeitsvertrages vom 04.02.1982 (Bl. 76 d.A.) ab dem 01.04.1982 bei A Metallwarenfabrik GmbH als Refa-Fachmann beschäftigt. Über das Vermögen dieser zwischenzeitlich in B GmbH umbenannten Firma wurde im Jahre 2004 das Insolvenzverfahren eröffnet.
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