Die Revisionsbeklagten sind die Ehefrau und die Töchter des am 29. November 1931 geborenen und am 20. April 1994 verstorbenen Klägers. Sie setzen als dessen Erben den über die Wirksamkeit einer Eigenkündigung des Klägers zum 31. Dezember 1992 geführten Rechtsstreit fort.
Der Kläger und Erblasser war bei dem Beklagten seit 1. April 1978 in dessen Landesmuseum zu einer monatlichen Bruttovergütung von zuletzt 3.400,-- DM als Tischler beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fanden aufgrund vertraglicher Vereinbarung die Bestimmungen des
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