BAG - Urteil vom 09.03.1995
2 AZR 644/94
Normen:
BGB § 123 Abs 1 § 626 Abs 1 ; KSchG § 1 ;
Fundstellen:
BB 1996, 434
NZA 1996, 875
Vorinstanzen:
LAG Hamm - 6 Sa 1839/93 - 12.04.94 - ArbG Detmold - 2 Ca 49/93 - 17.08.93,

Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Veröffentlichung eines ausländerfeindlichen Textes - Anfechtung einer Eigenkündigung

BAG, Urteil vom 09.03.1995 - Aktenzeichen 2 AZR 644/94

DRsp Nr. 2002/6533

Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Veröffentlichung eines ausländerfeindlichen Textes - Anfechtung einer Eigenkündigung

"Zu den Anforderungen an die Abwägung des "verständigen Arbeitgebers" bei der Drohung mit einer fristlosen Kündigung, um den Arbeitnehmer zu einer Eigenkündigung zu veranlassen (Asylantenpamphlet)."

Normenkette:

BGB § 123 Abs 1 § 626 Abs 1 ; KSchG § 1 ;

Tatbestand

Die Revisionsbeklagten sind die Ehefrau und die Töchter des am 29. November 1931 geborenen und am 20. April 1994 verstorbenen Klägers. Sie setzen als dessen Erben den über die Wirksamkeit einer Eigenkündigung des Klägers zum 31. Dezember 1992 geführten Rechtsstreit fort.

Der Kläger und Erblasser war bei dem Beklagten seit 1. April 1978 in dessen Landesmuseum zu einer monatlichen Bruttovergütung von zuletzt 3.400,-- DM als Tischler beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fanden aufgrund vertraglicher Vereinbarung die Bestimmungen des BAT Anwendung. Der Kläger war bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zusatzversichert. Er litt an einer Herzerkrankung und hatte deshalb ursprünglich beabsichtigt, mit Vollendung des 63. Lebensjahres vorgezogenes Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen.