LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 25.10.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 10816/93
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen nicht rechtzeitiger Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
LAG Köln, Urteil vom 09.06.1995 - Aktenzeichen 4 Sa 51/95
DRsp Nr. 2001/4238
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen nicht rechtzeitiger Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Weder aus § 18 Abs. 3BAT noch aus Treu und Glauben läßt sich die selbständige Pflicht eines Arbeitnehmers ableiten, bei unbefristet bescheinigter Arbeitsunfähigkeit allmonatlich eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder nach Auslaufen der Lohnfortzahlung die Auszahlungsbelege der Krankenkasse vorzulegen.