LAG Hamm - Urteil vom 24.07.2008
8 Sa 632/08
Normen:
BGB § 626 ; KSchG § 1 ; BetrVG § 102 ;
Vorinstanzen:
ArbG Siegen, vom 11.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1658/07
BAG, - Vorinstanzaktenzeichen 3 AZN 950/08

Kündigung; verhaltensbedingte Gründe; Beleidigung des Vorgesetzten; Abmahnung; nachträgliche Entschuldigung als Teil des dem Betriebsrat mitzuteilenden Kündigungssachverhalt

LAG Hamm, Urteil vom 24.07.2008 - Aktenzeichen 8 Sa 632/08

DRsp Nr. 2008/19858

Kündigung; verhaltensbedingte Gründe; Beleidigung des Vorgesetzten; Abmahnung; nachträgliche Entschuldigung als Teil des dem Betriebsrat mitzuteilenden Kündigungssachverhalt

Normenkette:

BGB § 626 ; KSchG § 1 ; BetrVG § 102 ;

Tatbestand:

Mit seiner Klage wendet sich der seit dem Jahre 1999 im Betrieb der Beklagten als Maschinenbediener beschäftigte Kläger gegen die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses durch fristlose und vorsorglich fristgerechte Kündigung vom 09.11.2007. Ferner verlangt der Kläger die arbeitsvertragsgemäße Weiterbeschäftigung für die Dauer des Rechtsstreits sowie die Erteilung eines Zwischenzeugnisses.