EzBAT § 53 BAT Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 34
LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 42
NZA 1996, 596
ZTR 1996, 131
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 17.11.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 6868/94
Kündigung: ordentliche Kündigung wegen wiederholter Verletzung der Anzeigepflicht bei Folgeerkrankungen
LAG Köln, Urteil vom 01.06.1995 - Aktenzeichen 5 Sa 250/95
DRsp Nr. 2001/4232
Kündigung: ordentliche Kündigung wegen wiederholter Verletzung der Anzeigepflicht bei Folgeerkrankungen
Wiederholte Verletzungen der Anzeigepflicht bei Folgeerkrankungen durch einen arbeitsunfähigen Arbeitnehmer können nach entsprechender Abmahnung eine ordentliche Kündigung rechtfertigen.