LAG Hamm, Urteil vom 08.05.1996 - Aktenzeichen 2 (17) Sa 989/94
DRsp Nr. 2001/5867
Kündigung: krankheitsbedingte Kündigung
Eine nach Ausspruch der Kündigung eingetretene neue Krankheitsentwicklung kann zur Korrektur einer fehlerhaften Krankheitsprognose des Arbeitgebers nicht herangezogen werden (im Anschluss an BAG DRsp-ROM Nr. 2000/1236 und BAG DRsp-ROM Nr. 1992/5944).