SG Konstanz, vom 16.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 P 359/03
Kündigung des Versorgungsvertrages in der Sozialen Pflegeversicherung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.05.2004 - Aktenzeichen L 4 P 365/04
DRsp Nr. 2006/24342
Kündigung des Versorgungsvertrages in der Sozialen Pflegeversicherung
Die Unrechtmäßigkeit der Kündigung eines Versorgungsvertrages wird nicht ohne weiteres durch eine nachträgliche eventuelle Mängelbeseitigung oder durch den nachträglichen, also nach der Kündigung erfolgten Wegfall von Kündigungsgründen erreicht. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]