Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 25. Oktober 2011, Az.:
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung des Beklagten vom 29.03.2011 zum 30.09.2011.
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