Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis zwischen ihnen durch eine Eigenkündigung des Klägers beendet worden ist.
Die Beklagte beschäftigt in ihren Werken in B1 und L1 32 Arbeitnehmer. Ein Betriebsrat ist nicht gewählt.
Der am 19.06.1966 geborene, verheiratete Kläger hat zwei Kinder. Seit dem 01.10.1990 ist er bei der Beklagten als Maschinenarbeiter tätig. Seine Bruttomonatsvergütung betrug zuletzt 2.200,-- EUR.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|