LAG Berlin - Urteil vom 22.06.1995
7 Sa 147/94
Normen:
KSchG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 12.10.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 96 Ca 11700/94

Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Streichung der Stelle im Haushaltsplan

LAG Berlin, Urteil vom 22.06.1995 - Aktenzeichen 7 Sa 147/94

DRsp Nr. 2001/12019

Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Streichung der Stelle im Haushaltsplan

Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem wissenschaftlichen Assistenten an einer wissenschaftlichen Hochschule im Beitrittsgebiet kann sozial gerechtfertigt sein, wenn die Stelle im Haushaltsplan nicht mehr unbefristet zur Verfügung steht.

Normenkette:

KSchG § 1 ;

Tatbestand:

Der am ... geborene Kläger wurde von der ... ab 1. Mai 1960 als wissenschaftlicher Assistent am II. Mathematischen Institut eingestellt. Aufgrund von Änderungsverträgen war er vom 1. Mai 1967 an als wissenschaftlicher Überassistent und vom 1. Mai 1974 an als Lektor tätig. Nach der Errichtung des Fachbereichs Mathematik der Beklagten nach 1990 wurde der Kläger dort im Bereich Angewandte Analysis beschäftigt.