Die Parteien streiten um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Der am 20.04.1939 geborene Kläger ist seit dem 14.08.1961 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängern als Gruppenleiter in der Abteilung Konstruktion EK3 zu einem Bruttomonatsgehalt von ca. 10.000,-- DM beschäftigt. Der Schwerpunkt der Aufgaben des Klägers liegt in der Konstruktion von Naßentaschungsanlagen. Der Kläger ist verheiratet und neben seiner nicht berufstätigen Ehefrau zwei von drei Kindern unterhaltsverpflichtet.
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