Der Kläger ist seit dem 17.01.1974 als Arbeitnehmer für eine Rechtsvorgängerin der Beklagten und die Beklagte tätig. Er wurde eingestellt als Hüttenarbeiter. Später arbeitete er als Schlosser/Betriebsschlosser in der betrieblichen Instandhaltung und war spezialisiert auf die sogenannte IS-Anlage. Über die Tätigkeit als Betriebsschlosser verhält sich bereits ein schriftlicher Arbeitsvertrag vom 14.08.1981. In diesem Vertrag wurde der Kläger hinsichtlich des Lohns der Tarifgruppe 07 zugeordnet. Bei dieser Tarifgruppe ist es geblieben. Aufbauend auf dieser Tarifgruppe verdiente der Kläger zuletzt durchschnittlich 4.000,-- DM brutto pro Monat.
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