LAG Berlin - Urteil vom 26.05.1995
7 Sa 145/94
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 23.09.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 86 Ca 11940/94

Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - dringendes betriebliches Erfordernis

LAG Berlin, Urteil vom 26.05.1995 - Aktenzeichen 7 Sa 145/94

DRsp Nr. 2001/12018

Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - dringendes betriebliches Erfordernis

Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einer wissenschaftlichen Assistentin an der Humboldt Universität zu Berlin ist aus betrieblichen Gründen dringend erforderlich, wenn die unbefristete Planstelle dieser Angestellten auf Grund der Um- und Neustrukturierung des Hochschulwesens im beigetretenen Teil Berlins und an der Humboldt Universität weggefallen ist und der Arbeitnehmerin bis zu dem von ihr in Aussicht gestellten Abschluß ihrer Habilitation ein befristeter Arbeitsvertrag angeboten wird.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die am 31.05.1948 geborene Klägerin ist promovierte Diplom-Chemikerin. Sie ist seit dem 01.07.1988 bei der Beklagten beschäftigt. Sie arbeitet dort als wissenschaftliche Assistentin am Fachbereich Chemie (ehemals: Sektion Chemie) auf dem Gebiet der Polymerchemie.