Die am 04.03.1957 geborene Klägerin, die verheiratet ist und ein Kind hat, ist seit dem 11.06.1992 bei der Beklagten beschäftigt. Die Einstellung erfolgte noch als gewerbliche Arbeitnehmerin. Seit dem 01.10.1998 ist die Klägerin aufgrund eines am 25.09.1998 geschlossenen Arbeitsvertrages als kaufmännische Angestellte mit einem Bruttomonatseinkommen in Höhe von zuletzt DM 3.641,-- beschäftigt.
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