LAG Niedersachsen, vom 26.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sa 358/19
ArbG Verden, vom 26.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 278/18
Kündigung als neutrales GestaltungsrechtNachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung
BAG, Beschluss vom 12.01.2021 - Aktenzeichen 2 AZN 724/20
DRsp Nr. 2021/3189
Kündigung als neutrales GestaltungsrechtNachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung
Orientierungssatz:§ 626 Abs. 2BGB bildet weder in direkter noch in entsprechender Anwendung eine Schranke für das Nachschieben von Kündigungsgründen, die bei Zugang der betreffenden außerordentlichen Kündigung bereits objektiv vorlagen, aber dem Kündigungsberechtigten seinerzeit noch nicht bekannt waren. Es kommt insbesondere nicht darauf an, ob der Grund, auf den die Kündigung zunächst gestützt wurde, bei ihrem Zugang noch nicht verfristet war. Die Kündigung kann grundsätzlich sogar "blanko" erklärt worden sein (Rn. 3 f.).
Die Kündigung ist ein neutrales Gestaltungsrecht, das das Arbeitsverhältnis auflösen soll. Die Rechtsordnung missbilligt grundsätzlich nicht, dass eine Kündigung ohne tragfähigen Grund ausgesprochen wird oder auf einen Grund gestützt wird, der sich erst im Lauf des Kündigungsrechtsstreits offenbart. Grenzen zieht die Rechtsordnung nur dort, wo das Motiv für die Kündigung als solches missbilligt wird, etwa weil die Kündigung sich als sittenwidrig (§ 138BGB), maßregelnd (§ 612aBGB) oder diskriminierend (§ 7 Abs. 1 i.V.m. § 1AGG) darstellt.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.