LAG Schleswig-Holstein, vom 03.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 159/04
ArbG Lübeck, vom 14.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 3759/03
Kündigung - Ordentliche Kündigung eines unwirksam befristeten Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der Wartezeit; Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses: Anforderungen an die Mitteilung eines Kündigungsgrundes; Erfüllung der Wartezeit (Anrechnung früherer befristeter Beschäftigungszeiten); vorsorgliche Kündigung nach Erhebung einer Entfristungsklage: Treuwidrigkeit oder Maßregelungsverbot?
BAG, Urteil vom 22.09.2005 - Aktenzeichen 6 AZR 607/04
DRsp Nr. 2006/6784
Kündigung - Ordentliche Kündigung eines unwirksam befristeten Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der Wartezeit; Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses: Anforderungen an die Mitteilung eines Kündigungsgrundes; Erfüllung der Wartezeit (Anrechnung früherer befristeter Beschäftigungszeiten); vorsorgliche Kündigung nach Erhebung einer Entfristungsklage: Treuwidrigkeit oder Maßregelungsverbot?
Orientierungssätze:1. Lagen zwischen den Arbeitsverhältnissen der Parteien immer wieder mehrere Monate, zwischen dem vor Ablauf der Wartezeit des § 1 Abs. 1KSchG gekündigten Arbeitsverhältnis und dem diesem vorangegangenen mehr als fünf Monate, kommt eine Anrechnung der Dauer des vorausgegangenen Arbeitsverhältnisses auf die Wartezeit iSd. § 1 Abs. 1KSchG nicht in Betracht, auch wenn der Arbeitnehmer im Zuge von Vertretungsbedarf mit annähernd der gleichen Tätigkeit befasst war.2. Eine Kündigung verstößt nicht gegen Treu und Glauben, wenn der Arbeitgeber nach erfolgreicher Entfristungsklage ordentlich kündigt. § 16TzBfG sieht eine solche Kündigungsmöglichkeit vor.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.