Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 30. Juni 2010 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin macht einen Wiedereinstellungsanspruch geltend.
1. 2. 1. 2.
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