BSG, Urteil vom 28.04.1989 - Aktenzeichen 5/4a RJ 43/87
DRsp Nr. 1999/6751
Kriegsgefangenschaft volksdeutscher Vertriebener
1. Erst mit der Freilassung eines volksdeutschen Vertriebenen mit früherem Wohnsitz im Ausland und ausländischer Staatsangehörigkeit nach Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937 ist die Kriegsgefangenschaft beendet. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]