ArbG Frankfurt/Main, vom 05.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 4233/04
Krankheitsbedingte Kündigung vor Ablauf der Wartezeit weder sittenwidrig noch treuwidrig
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.03.2006 - Aktenzeichen 5 Sa 1052/05
DRsp Nr. 2006/19766
Krankheitsbedingte Kündigung vor Ablauf der Wartezeit weder sittenwidrig noch treuwidrig
»Eine vor Ablauf der Wartezeit des § 1 Abs. 1KSchG wegen einer Parkinson-Erkrankung ausgesprochene Kündigung ist ohne Hinzutreten besonderer weiterer Umstände weder sittenwidrig, noch verstößt sie gegen Grundsätze von Treu und Glauben.«
Der Kläger macht die Unwirksamkeit einer während der Wartezeit im Sinn von § 1 Abs. 1KSchG ausgesprochenen, fristgemäßen Kündigung der Beklagten geltend.
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