LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 27.08.2015
L 5 KR 292/14
Normen:
SGB V § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SGB V § 16 Abs. 5; RVO § 216 Abs. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 27.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 27 KR 604/12

KrankenversicherungStreit um die Gewährung von Krankengeld während eines zweiwöchigen Auslandsaufenthalts in SpanienErmessen der Krankenkasse bei der Erteilung der Zustimmung zu dem AuslandsaufenthaltUnstreitig vorliegende und zuvor durch einen inländischen Arzt festgestellte Arbeitsunfähigkeit des Versicherten während des AuslandsaufenthaltsAuslegung des § 16 Abs. 4 SGB V

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.08.2015 - Aktenzeichen L 5 KR 292/14

DRsp Nr. 2016/8789

Krankenversicherung Streit um die Gewährung von Krankengeld während eines zweiwöchigen Auslandsaufenthalts in Spanien Ermessen der Krankenkasse bei der Erteilung der Zustimmung zu dem Auslandsaufenthalt Unstreitig vorliegende und zuvor durch einen inländischen Arzt festgestellte Arbeitsunfähigkeit des Versicherten während des Auslandsaufenthalts Auslegung des § 16 Abs. 4 SGB V

Steht die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten für die Zeit während seines Auslandsaufenthalts unstreitig fest, (hier wurde die Arbeitsunfähigkeit bereits vor dem Auslandsaufenthalt unstreitig im Inland festgestellt und hat unstreitig sogar weit über den zweiwöchigen Auslandsaufenthalt hinaus angedauert), ist das Ermessen der Krankenkasse bei der Erteilung der Zustimmung zu dem Auslandsaufenthalt des Versicherten auf Null reduziert.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 27.3.2014 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen.

Normenkette:

SGB V § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SGB V § 16 Abs. 5; RVO § 216 Abs. 1 Nr. 2;

Tatbestand

Streitig ist die Gewährung von Krankengeld (in Höhe von 1.116,54 Euro) während eines zweiwöchigen Auslandsaufenthalts in Spanien.