Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 10. Januar 2011 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen hat.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über höhere Entgelte für Leistungen der häuslichen Krankenpflege.
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