I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 30. Juni 2011 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind für beide Rechtszüge nicht zu erstatten.
III. Der Streitwertbeschluss des Sozialgerichts Leipzig vom 8. Juli 2011 wird aufgehoben.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Rückforderung von Erstattungsbeträgen nach dem
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|