I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 31. März 2009 aufgehoben, soweit die Beklagte zur Zahlung eines den Betrag von 282,45 EUR nebst 2 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 19. Oktober 2005 übersteigenden Betrags verurteilt worden ist. Insoweit wird die Klage abgewiesen.
II. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III. Die Klägerin trägt 2/3 und die Beklagte 1/3 der Kosten des Verfahrens.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 761,51 EUR festgesetzt.
Streitig ist die Höhe der für eine Krankenhausbehandlung zu zahlenden Vergütung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|