I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 3. März 2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind für beide Rechtszüge nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Erstattung der Kosten für eine Kopforthese (Helmtherapie) in Höhe von 1.260,44 EUR.
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