Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 2. Februar 2012 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Der Kläger und der Beigeladene tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 17,49 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Aufrechnung wegen Nichtberücksichtigung von Arzneimittelrabattverträgen.
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