I. Die Beteiligten streiten über den Gesamtbetrag der Erlöse, der der Klägerin als Trägerin des Kreiskrankenhauses am Plattenwald in Bad Friedrichshall für das Jahr 1996 zusteht. Dabei ist allein noch umstritten, ob bei der Berechnung des Gesamtbetrages das feste Budget 1995 wegen der fehlerhaften Schätzung der beitragspflichtigen Einnahmen i.S. des § 270 a SGB V im Wege einer Basiskorrektur berichtigt werden muss.
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