Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Altenburg vom 15. Januar 2015 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Höhe des an den Kläger vom 14. April 2012 bis 10. Oktober 2013 gezahlten Krankengeldes streitig.
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