Kraftfahrzeug als versichertes Arbeitsgerät in der gesetzlichen Unfallversicherung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.04.2006 - Aktenzeichen L 6 U 2563/03
DRsp Nr. 2006/27540
Kraftfahrzeug als versichertes Arbeitsgerät in der gesetzlichen Unfallversicherung
Wenn ein Kraftfahrzeug hauptsächlich beruflich genutzt wird, so stellt es in der gesetzlichen Unfallversicherung ein versichertes Arbeitsgerät dar. Es wird dann nicht hauptsächlich beruflich genutzt, wenn die berufliche Nutzung 50-60% nicht übersteigt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]