BSG - Beschluß vom 04.01.2005
B 1 KR 81/03 B
Normen:
AMG (1976); SGB V § 2 Abs. 1 S. 3 § 31 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LSG Baden-Württemberg, vom 04.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen L 11 KR 2116/03
SG Freiburg (Breisgau) - S 5 KR 1695/02 - 31.03.2003,

Kostenübernahme im Arzneimittelbereich bei neuen Behandlungsmethoden

BSG, Beschluß vom 04.01.2005 - Aktenzeichen B 1 KR 81/03 B

DRsp Nr. 2005/4089

Kostenübernahme im Arzneimittelbereich bei neuen Behandlungsmethoden

Der Gesichtspunkt der rechtlichen und ethischen Problematik von fehlenden Arzneimittelstudien bzw Verfahren zur Überprüfung neuer Behandlungsmethoden bei seltenen lebensbedrohenden bzw die Lebensqualität nachhaltig beeinträchtigenden Erkrankungen ist bei der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts mit eingeflossen. Trotzdem müssen die Krankenkassen auch bei den genannten Erkrankungen im Arzneimittelbereich nur Leistungen gewähren, die einem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und bei denen ein Mindestmaß an Arzneimittelsicherheit und -wirksamkeit gewährleistet ist. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AMG (1976); SGB V § 2 Abs. 1 S. 3 § 31 Abs. 1 ;

Gründe:

I