Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 14. Dezember 2015 wird geändert:
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache vor dem Verwaltungsgericht Eingliederungshilfe nach § 35a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Form der Kostenübernahme für die Schulbegleitung für den Besuch der Montessorischule E. im Umfang von 34,75 Wochenstunden zu monatlichen Kosten in Höhe von 2.249,39 € zu gewähren.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt und die Beschwerde zurückgewiesen.
II.Der Antragsgegner trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die zulässige Beschwerde ist (überwiegend) begründet.
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