LSG Thüringen - Beschluss vom 02.05.2007
L 6 R 100/05
Normen:
SGG § 109 § 128 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Altenburg, - Vorinstanzaktenzeichen 12 RA 578/03

Kostenübernahme für ein Sachverständigengutachten im sozialgerichtlichen Verfahren

LSG Thüringen, Beschluss vom 02.05.2007 - Aktenzeichen L 6 R 100/05

DRsp Nr. 2008/20595

Kostenübernahme für ein Sachverständigengutachten im sozialgerichtlichen Verfahren

Die Übernahme der Kosten wird nicht allein dadurch gerechtfertigt, dass ein Gutachten nach § 109 SGG in die Entscheidungsgründe des klageabweisenden Urteils eingeflossen ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 109 § 128 Abs. 1 ;
Vorinstanz: SG Altenburg, - Vorinstanzaktenzeichen 12 RA 578/03