Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 27. Juni 2007 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat auch die außergerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
I. Die Kläger begehren von dem Beklagten die Übernahme von Kosten für Klassenfahrten als Zuschuss.
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