Kostenübernahme der Krankenversicherung für LASIK-Operation
LSG Thüringen, Urteil vom 27.03.2006 - Aktenzeichen L 6 KR 195/04
DRsp Nr. 2007/20571
Kostenübernahme der Krankenversicherung für LASIK-Operation
Die für eine Anwendung der vertragsärztlichen Versorgung notwendige Empfehlung durch den Bundesausschuss liegt für die ambulante Augenoperation in Form der so genannten refraktiven Augenchirurgie nach der LASIK-Methode nicht vor. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]