Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 12. Februar 2008 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat der Klägerin auch die Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
Der Streitwert wird auf 5.490,64 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über Zahlungsansprüche für gelieferte enterale Nahrung.
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