Der Kläger verlangt von der Beklagten die Erstattung eines am 30.09.1997 aus der Firmenkasse entnommenen Betrages.
Der Kläger befasste sich in seinem Betrieb in F. mit der Planung und Durchführung von Dachbegrünungen. Die Beklagte ist die Tochter der früheren Lebensgefährtin des Klägers und wurde von ihm, nachdem er sich von seiner früheren Lebensgefährtin getrennt hatte, in seinem Betrieb als Bürokauffrau angestellt. Die Beklagte war dort ca. 5 Jahre lang tätig. Sie hatte Kontovollmacht. Zu ihren Aufgaben gehörte es, die Kasse zu verwalten und das Kassenbuch zu führen.
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