1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 26. Mai 2016 -
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über Urlaubs- und Weihnachtsgeldansprüche für die Jahre 2014 und 2015.
Der Kläger trat im November 2002 in die Dienste der Rechtsvorgängerin der Beklagten und ist seit September 2011 Mitglied der IG Metall. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 ging das Arbeitsverhältnis des Klägers im Wege eines Betriebsübergangs auf die Beklagte über. In den Jahren 2004 bis 2013 erhielt der Kläger im Juni jeweils ein zusätzliches Urlaubsgeld iHv. 50 % des jeweiligen Entgelts pro Urlaubstag. Des Weiteren bezog er in den Jahren 2007 bis 2013 im November jeweils ein Weihnachtsgeld iHv. 50 % des jeweiligen Bruttomonatsentgelts.
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