LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 26.08.2015
L 5 SF 114/15 B E
Normen:
SGG § 183 S. 1; SGG § 183; SGG § 184; SGG § 193; SGG § 197a Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Kiel, vom 15.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 21 SF 184/13

Kostenfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren; Erstreckung der Kostenfreiheit von privilegierten Klägern auf nicht-privilegierte Kläger

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.08.2015 - Aktenzeichen L 5 SF 114/15 B E

DRsp Nr. 2015/17969

Kostenfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren; Erstreckung der Kostenfreiheit von privilegierten Klägern auf nicht-privilegierte Kläger

Erheben mehrere Beteiligte Rechtsmittel, von denen einer zum kostenrechtlich begünstigten Personenkreis des § 183 SGG gehört und ein anderer nicht, so richtet sich die Kostenentscheidung im Rechtszug für alle Beteiligten einheitlich nach § 193 SGG und § 197a SGG findet keine Anwendung mit der Folge, dass Gerichtskosten nicht zu erheben sind.

Tenor

Auf die Beschwerde der Erinnerungsführerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 24. Februar 2015 aufgehoben.

Die Kostenrechnung des Sozialgerichts Kiel vom 15. Mai 2013 wird aufgehoben.

Das Verfahren ist gebührenfrei.

Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

SGG § 183 S. 1; SGG § 183; SGG § 184; SGG § 193; SGG § 197a Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.