LSG Baden-Württemberg, vom 31.08.2001 - Vorinstanzaktenzeichen L 4 KR 3703/99
SG Konstanz, vom 29.07.1999 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 KR 181/99
Kostenerstattung für selbstbeschaffte ambulante Krankenbehandlung im EU-Ausland
BSG, Urteil vom 13.07.2004 - Aktenzeichen B 1 KR 15/04 R
DRsp Nr. 2005/2307
Kostenerstattung für selbstbeschaffte ambulante Krankenbehandlung im EU-Ausland
Auf Grund der im EG-Vertrag garantierten Dienstleistungsfreiheit können in Deutschland gesetzlich Krankenversicherte für im EU-Ausland selbstbeschaffte ambulante Krankenbehandlung Kostenerstattung beanspruchen. Das gilt unabhängig davon, ob sie die Krankenkasse vorher eingeschaltet haben oder ob dieselbe Leistung im Inland als Sachleistung zur Verfügung gestanden hätte. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]