Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 30.07.2008 - 4 BV 21/08 - abgeändert:
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten um die Kostenerstattung für einen Lehrgang, an dem der Beteiligte zu 3 in seiner Eigenschaft als Betriebsratsmitglied teilgenommen hat.
Der Beteiligte zu 1 (Betriebsrat) ist der im Betrieb der Beteiligten zu 2 (Arbeitgeberin) gebildete Betriebsrat. Der Beteiligte zu 3 war Betriebsratsmitglied ohne besondere Funktionen. In dem inzwischen neu gewählten Betriebsrat ist er nicht mehr Mitglied.
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