SG Karlsruhe, vom 11.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 KR 3930/06
Kostenerstattung für eine zahnprothetische Behandlung im Ausland
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.09.2008 - Aktenzeichen L 4 KR 5472/07
DRsp Nr. 2008/20372
Kostenerstattung für eine zahnprothetische Behandlung im Ausland
1. Vor der Durchführung einer zahnprothetischen Behandlung im EU-Ausland muss der Versicherte der Krankenkasse die M?glichkeit geben, die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der erstrebten Zahnersatzversorgung anhand von R?ntgenaufnahmen und Voruntersuchungen zu beurteilen.2. Die Verwendung des im Inland vereinbarten Heil- und Kostenplans ist für den ausländischen Zahnarzt nicht vorgeschrieben. Ein Kostenvoranschlag mit Befunden und beabsichtigter zahnprothetischer Versorgung ist reicht aus. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]