Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 31. Oktober 2007 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte die Kosten für die Beschaffung eines Scalamobils zu übernehmen hat.
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