Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. März 2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren wird auf 340 675,75 € festgesetzt.
1. Der Rechtsstreit betrifft Zahlungsansprüche aus einer eisenbahnrechtlichen Kreuzungsvereinbarung.
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