Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 03.11.2014 wird zurückgewiesen.
Die zulässige Beschwerde ist unbegründet.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|