LSG Sachsen-Anhalt - Beschluß vom 01.06.2006
L 7 V 2/06
Normen:
SGG § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 § 192 Abs. 2 S. 2 ;
Fundstellen:
NJ 2006, 384
Vorinstanzen:
SG Halle (Saale) - S 1 V 7/05 - 20.01.2006,

Kostenauferlegung wegen Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluß vom 01.06.2006 - Aktenzeichen L 7 V 2/06

DRsp Nr. 2007/20511

Kostenauferlegung wegen Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung

1. Die richterliche Belehrung nach § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG unterscheidet sich von der Anhörung nach § 62 SGG durch strengere formale und weitergehende inhaltliche Anforderungen. Sie soll dem Betroffenen ermöglichen, die Missbräuchlichkeit der Fortführung des Rechtsstreits einzusehen und muss dazu geeignet sein. 2. Wegen der Warnfunktion in § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG darf der Vorsitzende auch schon bei der vorangegangenen Belehrung an der Missbräuchlichkeit einer Fortführung des Rechtsstreit keinen Zweifel lassen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 § 192 Abs. 2 S. 2 ;
Vorinstanz: SG Halle (Saale) - S 1 V 7/05 - 20.01.2006,
Fundstellen
NJ 2006, 384