Kostenauferlegung wegen Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung
LSG Sachsen-Anhalt, Beschluß vom 01.06.2006 - Aktenzeichen L 7 V 2/06
DRsp Nr. 2007/20511
Kostenauferlegung wegen Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung
1. Die richterliche Belehrung nach § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 2SGG unterscheidet sich von der Anhörung nach § 62SGG durch strengere formale und weitergehende inhaltliche Anforderungen. Sie soll dem Betroffenen ermöglichen, die Missbräuchlichkeit der Fortführung des Rechtsstreits einzusehen und muss dazu geeignet sein.2. Wegen der Warnfunktion in § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 2SGG darf der Vorsitzende auch schon bei der vorangegangenen Belehrung an der Missbräuchlichkeit einer Fortführung des Rechtsstreit keinen Zweifel lassen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]